„Am 8. März feiern wir einen historischen Frauentag: Es ist der letzte seiner Art, der ohne eine gesetzliche Quote für Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft und im Öffentlichen Dienst stattfindet. Der Gesetzentwurf zur Quote von Familienministerin Manuela Schwesig wurde heute im Parlament verabschiedet. Die Zeiten der wirkungslosen freiwilligen Vereinbarungen sind damit endgültig vorbei“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz (SPD).
Nachdem der Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz die letzte Diätenerhöhung abgelehnt hat, nutzt er nun den Differenzbetrag dazu, soziale und ökologische Projekte in seinem Wahlkreis Bamberg-Forchheim zu unterstützen. In den Genuss einer Spende kam diese Woche das Montagscafé der ehrenamtlichen Initiative „Freund statt Fremd“ in Forchheim.
„Das Thema Sterbehilfe ist sicher kein einfaches“, so der Bundestagsabgeordnete Andreas Schwarz bei der gestrigen Diskussionsveranstaltung in Bayreuth. „Die Frage ist, wieviel Gesetz kann Sterben regeln? Kann man das überhaupt gesetzlich regeln? Was muss strafrechtlich, berufsrechtlich oder ethisch geregelt werden?“
„Für mich persönlich darf ich in Anspruch nehmen, dass ich mich in dieser Thematik noch im Meinungsfindungsprozess befinde. Ein kontroverses und emotionales Thema, zu dem das Parlament und ich als Abgeordneter noch in diesem Jahr eine Entscheidung treffen werden. Eins ist für mich jedenfalls klar: Sterbehilfe in Deutschland darf nicht kommerzialisiert werden“, erklärte Andreas Schwarz. „Ich teile hier die Einschätzung unseres Parlamentspräsidenten Norbert Lammert, dass wir vielleicht über das anspruchsvollste Gesetzgebungsprojekt dieser Legislaturperiode zu entscheiden haben.“